Impressum

Offenlegung nach § 25 Mediengesetz

Cornelia Kos

TMX TimeXpress International Courier Service, Cornelia Kos
Selzergasse 32/4/12
A-1150 Wien
0043-1-8120720
tmx@tmx.at

UID-Nr.: ATU63309627
Mitgliedschaften: Wirtschaftskammer Österreich
Geschäftsführerin: Cornelia Kos

Tätigkeitsbereich:
TMX TIMEXPRESS INTERNATIONAL COURIER SERVICE – Österreichs führender Paketdienst – bewegt jährlich über 37 Millionen Pakete in ganz Österreich. Ein ausgeklügeltes Produkt- und Serviceangebot bietet für jeden Anlass die passende Lösung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Paket sicher, schnell und zuverlässig an seinen Bestimmungsort gelangt – egal ob in Österreich oder in weitere 230 Länder der Welt. 1988 als erster privater Paketdienst gegründet, stützt sich TMX TIMEXPRESS INTERNATIONAL COURIER SERVICE auf die Logistikinfrastruktur seiner Gesellschafter – Österreichs führenden Speditionen Gebrüder Weiss, Lagermax und Schachinger. Rund 1.500 Mitarbeiter mit insgesamt 900 Fahrzeugen sind für Sie rund um die Uhr im Einsatz, damit Ihr Paket schnellst möglich am Ort Ihrer Wahl ankommt. 10.000 österreichische Unternehmen profitieren täglich von maximaler Flexibilität und können sich dabei immer auf höchste Service- und Qualitätsstandards verlassen.

Richtung der Website (“Blattlinie”):
Förderung der Ziele des Tätigkeitsbereiches

Website:
Konzept, Design, Projektmanagement, Programmierung: OSTstudio

© Copyright 2013, TMX TimeXpress International Courier Service, Wien

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Haftungsausschluss

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Datenschutz

Die TMX TimeXpress International Courier Service sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jedem Auftrag liegen die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), in der jeweils geltenden, beim Spediteur zur Einsicht aufliegenden Fassung zugrunde; ergänzend dazu gilt folgendes (Bitte beachten Sie auch die produktspezifischen Erweiterungen im Anhang zu den jeweiligen Produktbeschreibungen):

Bedingungen für die speditionelle Abfertigung und Behandlung von Paketen im TMX TIMEXPRESS INTERNATIONAL COURIER SERVICE
Geltungsbereich Österreich
Jedem Auftrag liegen die ”Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen” (AÖSp), in der jeweils geltenden, beim Spediteur zur Einsicht aufliegenden Fassung zugrunde; ergänzend dazu gilt folgendes:
1. Allgemeines
1.1 Vertragspartner des Auftraggebers ist der im Offert genannte Spediteur (im folgenden kurz „Spediteur“). Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die der Spediteur im Rahmen des TMX TIMEXPRESS INTERNATIONAL COURIER SERVICE-Franchisesystems (im folgenden kurz „TMX TIMEXPRESS INTERNATIONAL COURIER SERVICE“) erbringt bzw. besorgt.
1.2 Ein Paket im Sinne dieser Bedingungen ist ein Packstück bis zu 31,5 kg, das außerdem das Maß von 3,0 m (gemessener Umfang + Länge) bzw. eine Länge von 1,75 m nicht überschreitet.
1.3 Mangels besonderem Auftrag und ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch den Spediteur sind von der speditionellen Behandlung im TMX TIMEXPRESS INTERNATIONAL COURIER SERVICE ausgeschlossen:
1.3.1 Pakete mit unzureichender Verpackung, sowie Verpackungen, die den Inhalt nicht ausreichend gegen Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen, unterschiedliche klimatische Bedingungen und mechanischen Umschlag schützen (Mindestfallhöhe diagonal aus 80 cm);
1.3.2 Waren, deren Lage beim Transport nicht verändert werden darf (z.B. aufrecht stehende Beförderung); diesbezügliche versenderseitige Paketkennzeichnungen, sowie sonstige am Packstück angebrachte allgemeine Warnhinweise (z.B. „Nicht kippen“, „Zerbrechlich“, etc.) bleiben unberücksichtigt und begründen keine Verpflichtung für den Spediteur. Ausgenommen sind Waren mit gefährlichen Gütern (LQ), siehe Gefahrgutfolder;
1.3.3 Güter von besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, echter Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Geld, Münzen, Urkunden, Wertzeichen aller Art, sowie sonstige geldwerte Güter (z.B. Kredit-, Scheck- und Telefonwertkarten);
1.3.4 Gutscheine und Eintrittskarten mit einem Wert von mehr als EUR 520,- pro Paket;
1.3.5 Pelze, Teppiche, Uhren, sonstige Schmuckgegenstände sowie Lederwaren mit einem Wert von mehr als EUR 520,- pro Stück;
1.3.6 Pakete, deren Inhalt Nachteile für Personen, Tiere, andere Güter oder sonstige Gegenstände zur Folge haben könnten; dazu gehören insbesondere alle gefährlichen Güter, für deren Beförderung, Umschlag oder Lagerung besondere Vorschriften zu beachten sind;
1.3.7 Güter, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind, sowie lebende und tote Tiere; medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; medizinische Abfälle; menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe;
1.3.8 Pakete mit größeren Abmessungen oder größerem Gewicht als unter 1.2 beschrieben.
2. Speditionelle Leistungen und Entgelte
2.1 Die speditionelle Leistung im TMX TIMEXPRESS INTERNATIONAL COURIER SERVICE umfaßt die Besorgung
2.1.1 der Abholung, der Beförderung, des Umschlags, der Zustellung und der Lagerung von Paketen;
2.1.2 der eventuell notwendigen Zweit-Zustellung;
2.1.3 der Rücksendung annahmeverweigerter oder unzustellbarer Pakete;
2.2 Speditionelle Entgelte
2.2.1 Das Entgelt wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig.
2.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht laut Offert.
3. Haftung
3.1 Der Spediteur haftet ausschließlich im Rahmen der AÖSp für die von ihm verschuldeten Schäden und Verluste. Ist ein Schaden am Gut äußerlich nicht erkennbar, oder kann aus sonstigen Gründen dem Spediteur die Aufklärung der Schadensursache nach Lage der Umstände billigerweise nicht zugemutet werden, so hat der Auftraggeber nachzuweisen, dass der Schaden durch den Spediteur verschuldet wurde.
3.2 Der Spediteur haftet nicht für Schäden an Gütern, die gemäß
1.3. von der speditionellen Behandlung im TMX TIMEXPRESS INTERNATIONAL COURIER SERVICE ausgeschlossen sind und bei Lieferfristüberschreitung.
3.3 Übergibt ein Auftraggeber Pakete (Güter), die nach 1.3. von der speditionellen Behandlung im TMX TIMEXPRESS INTERNATIONAL COURIER SERVICE ausgeschlossen sind, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstehenden Schaden.
4. Versicherung
4.1 Für jedes Paket besteht eine Transport- und Speditionsversicherung für den Warenwert zuzüglich Frachtkosten, insgesamt jedoch höchstens EUR 520,-.
4.2 Die Versicherung besteht zugunsten des Auftraggebers; Versicherungsansprüche können nur an österreichische Empfänger oder Absender abgetreten werden.
4.3 Die Prämie für die Versicherung (Versicherungswert je Paket EUR 520,-) ist im Entgelt enthalten.
4.4 Von der Versicherung im TMX TIMEXPRESS INTERNATIONAL COURIER SERVICE ausgeschlossen sind alle Pakete, für die anderweitig Versicherungsschutz besteht.
5. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung/Nicht identifizierbare Pakete
5.1 Äußerlich erkennbare Schäden (Beschädigungen/Teilverluste) sind sofort bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen sechs Kalendertagen gegenüber dem Spediteur schriftlich geltend zu machen.
5.2 Alle Ansprüche gegen den Spediteur verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Übergabe des Pakets an den Empfänger; bei gänzlichem Verlust mit Abschluss des Speditionsauftrages.
5.3 Kann ein Paket keinem Auftraggeber zugeordnet werden, so wird der Spediteur mit den ihm zur Verfügung stehenden logistischen Mitteln versuchen, den Auftraggeber
auszuforschen. Gelingt dies nicht, so wird das nicht identifizierbare Paket für eine Dauer von drei Monaten
gelagert. Nach Ablauf der dreimonatigen Lagerfrist erwirbt der Spediteur Eigentum an diesem Paket und ist berechtigt, dieses zur Abdeckung sämtlicher Kosten zu verwerten.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Ansprechpartner des Auftraggebers in allen Belangen ist der Spediteur.
6.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des zugrunde liegenden Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird automatisch durch eine solche Regelung ersetzt, die den ursprünglich beabsichtigten Zweck am besten erreicht.
6.3 Auf diese Bedingungen sowie auf alle zwischen dem Spediteur und dem Auftraggeber bestehenden Vereinbarungen ist österreichisches Recht anzuwenden.

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